Immer mehr Mieter stellen sich die Frage, ob die Nutzung von Sonnenenergie auch in der Mietwohnung möglich ist. Was kann man tun, um die Sonnenenergie zu nutzen? Der Einzel-handel bietet eine Vielzahl an Balkonkraftwerken. Von der Steckersolaranlage über Balkon-PV Anlage bis hin zu Mini PV Anlagen für Fensterbretter reichen die angebotenen technischen Lösungen.
Um jedoch eine solche Anlage zu installieren, gilt es wichtige Voraussetzungen zu erfüllen.
Ja– Die Entscheidung, ob ein Balkonkraftwerk installiert werden darf, trifft der Eigentümer des Gebäudes also der Vermieter. Er ist insbesondere verantwortlich für die
Durch die Installation eines Balkonkraftwerkes sind diese sicherheitsrelevanten Bereiche betroffen. Deshalb ist eine Einzelfallprüfung unverzichtbar und der Anbau eines Balkonkraftwerkes nicht an jedem Balkon ohne weiteres möglich.
Für jedes Gebäude werden die technischen Voraussetzungen geprüft und dabei bereits genehmigte bauliche Veränderungen berücksichtigt. Weiterhin sind verschiedene Balkone im Bestand verbaut, so dass die unterschiedlichen statischen Voraussetzungen geprüft werden. Diese Prüfung ist im Hinblick auf die Gebäude- und Verkehrssicherheit alternativlos.
Nachdem Sie sich für ein Modell entschieden haben, stellen Sie bei Ihrem Mieterbetreuer einen Antrag auf Installation. Hierfür reichen Sie die technischen Daten der Anlage, in deutscher Sprache, ein und skizzieren, wie und wo die Anlage am Balkon bzw. auf dem Fensterbrett installiert werden soll. Außerdem müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
Die geplante Anlage (max. 800 W) muss bei Einspeisung ins Netz der Stadtwerke Schwedt GmbH angemeldet werden. Ferner ist Ihre Wohnungs- und Hausanlage Elektro durch eine im Installateurverzeichnis und bei der Wohnbauten GmbH Schwedt/Oder gelistete Elektro-Fachfirma einschließlich Hausanschluss, auf Kosten des Antragstellers, zu prüfen.
Auch eine vereinfachte Anmeldung der Anlage an die Bundesnetzagentur muss erfolgen.
Die Installation einer Energiesteckdose (Wieland) für die Anlage ist erforderlich, da der Festanschluss nicht zulässig ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist sofort möglich.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die den Betrieb von Solarmodulen/ Balkonkraftwerken beinhaltet, muss nachgewiesen werden.
Vor Beginn der Maßnahme ist eine Kaution in Höhe von 300,00 € auf ein benanntes Konto vom Vermieter zu hinterlegen. Dieser Hinterlegungsbetrag dient als Absicherung, da die Anlage beim Auszug rückstandslos zurückgebaut werden muss.
Wir werden mit Ihnen eine Vereinbarung über die baulichen Veränderungen schließen, die auch die vorangegangenen Punkte als Auflagen enthalten wird. Hierin werden wir uns auch ein Vetorecht vorbehalten, falls durch die angebrachte Anlage Reflexionen und Blendwirkungen auf andere Mieter treffen und damit eine Versetzung oder Entfernung der Anlage erforderlich wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Gebäudesubstanz und die Substanz der Balkonanlage beim Einbau nicht beschädigt bzw. statisch geschwächt werden dürfen. Es muss eine an der Bausubstanz zerstörungsfreie Befestigung erfolgen. Diese Arbeiten müssen durch eine Fachfirma ausgeführt und bescheinigt werden.
Grundsätzlich ist für die Genehmigung eines Solarmoduls / Balkonkraftwerkes die Rechtsprechung des BGH (Az.: VIII ZR 5/05) ausschlaggebend, wonach „… der Vermieter die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht versagen kann, wenn die Anlage fachgerecht installiert und leicht zurückzubauen ist, nachteilige Folgen nicht zu befürchten sind, keine öffentlichen Vorschriften entgegenstehen, keine optische Störung gegeben ist, die Bausubstanz nicht beeinträchtigt wird und keine erhöhte Brand- oder sonstige Gefahr – z. B. bei einem Sturm – von der Anlage ausgeht.“
Grundsätzlich begrüßen wir die Errichtung eines Solarmoduls/ Balkonkraftwerkes, da es ein wichtiger Beitrag für die Energiewende ist. Trotzdem steht die Sicherheit der Bewohner unserer Wohnanlagen und die unserer Gebäude an erster Stelle.
Das erste Informationsmedium zur Entscheidungsfindung ist entweder das Internet oder ein Fachberater. Wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben und ein bestimmtes Produkt ins Auge gefasst haben, können Sie sich mit offenen Fragen an unseren Fachingenieur Elektro wenden. Aber an dieser Stelle werden wir keine Beratung vornehmen, sondern allenfalls eine technische Einschätzung abgeben können.
Für die Antragstellung und die Einholung der Expertise unserer Fachabteilungen ist der Mieterbetreuer genau der richtige Adressat. Die Kontaktdaten Ihres Mieterbetreuers finden Sie an der Mieterinformationstafel im Hauseingangsbereich.