Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Inanspruchnahme des Havariedienstes wegen Bagatellschäden die Rechnungslegung an den Mieter erfolgt. Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu Havariesituationen.
Der Bearbeiter am Telefon 22 333 nimmt in der Regel zuerst 4 wichtige Grunddaten auf:
1. Name des Meldenden und des Mieters, wenn abweichend
(Notwendig ist der Name des Mieters der Wohnung)
2. Straße und Hausnummer
3. Lage der Wohnung bzw. Örtlichkeit des Schadens
(Welches Geschoss oder wo ist die Störung im Haus?)
4. Nummer des Telefons in der Wohnung oder eine andere Erreichbarkeit des Meldenden
(wird für Rücksprachen oder Terminabsprachen benötigt)
Nachdem diese Daten für die Schadenortfindung aufgenommen wurden, wird die Störung und das damit verbundene Schadensbild abgefragt bzw. das dringende Problem geschildert.
Unser Bearbeiter benötigt eindeutige und umfassende Informationen. Nur auf der Grundlage gegebener Auskünfte und gemachter Erfahrungen kann er vom „grünen Tisch“ aus die richtige Firma oder mehrere Gewerke zum Einsatzort bestellen und koordinieren.
Bei schwerwiegenden Vorkommnissen wird von der Zentrale gegebenenfalls der bereitschaftshabende Geschäftsführer informiert, der dann leitend in die Aktionen eingreift.
Gewerkespezifische Beispiele von Havarien, die über den Anschluss 22 333 gemeldet werden können und als solche anerkannt und bearbeitet werden.
Es wird immer wieder festgestellt, dass sich Mieter mit normalen Kleinreparaturen beim Havariedienst melden. Da werden tropfende Mischbatterien, etwas durchlässige WC-Spülungen oder ähnliche Kleinstörungen als sofort zu behebendes Problem geschildert. Auffällig sind im Herbst immer wieder Meldungen zur Beheizung. Oftmals wird behauptet, dass ein Zimmer oder die Wohnung sehr kalt ist und sofort Abhilfe geschaffen werden muss. Nachfragen zur aktuellen Raumtemperatur können meist nicht genau beantwortet werden, so dass der Monteur in vielen Fällen vor Ort einen Meldungsmissbrauch feststellt.
Missbrauch oder Fehlmeldungen können von uns nicht als Kavaliersdelikt gesehen werden.
Wenn vor Ort festgestellt wird, dass der Havariedienst ungerechtfertigt angefordert wurde, dann erfolgt zwangsläufig eine Rechnungslegung an den betreffenden Mieter.