24 - Stunden Havariedienst
03332 / 22 333
Der Havariedienst hilft, wenn eine Havarie oder ein Versorgungsausfall vorliegt in deren Folge bei verspätetem Eingreifen erhebliche Schäden auftreten würden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Inanspruchnahme des Havariedienstes wegen Bagatellschäden die Rechnungslegung an den Mieter erfolgt. Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu Havariesituationen.

Der Bearbeiter am Telefon 22 333 nimmt in der Regel zuerst 4 wichtige Grunddaten auf:

1. Name des Meldenden und des Mieters, wenn abweichend
(Notwendig ist der Name des Mieters der Wohnung)
2. Straße und Hausnummer
3. Lage der Wohnung bzw. Örtlichkeit des Schadens
(Welches Geschoss oder wo ist die Störung im Haus?)
4. Nummer des Telefons in der Wohnung oder eine andere Erreichbarkeit des Meldenden
(wird für Rücksprachen oder Terminabsprachen benötigt)

Nachdem diese Daten für die Schadenortfindung aufgenommen wurden, wird die Störung und das damit verbundene Schadensbild abgefragt bzw. das dringende Problem geschildert.

Unser Bearbeiter benötigt eindeutige und umfassende Informationen. Nur auf der Grundlage gegebener Auskünfte und gemachter Erfahrungen kann er vom „grünen Tisch“ aus die richtige Firma oder mehrere Gewerke zum Einsatzort bestellen und koordinieren.

Bei schwerwiegenden Vorkommnissen wird von der Zentrale gegebenenfalls der bereitschaftshabende Geschäftsführer informiert, der dann leitend in die Aktionen eingreift.

Beispiele für Störungen mit Havariecharakter

Gewerkespezifische Beispiele von Havarien, die über den Anschluss 22 333 gemeldet werden können und als solche anerkannt und bearbeitet werden.

Sanitär
  • Rohrbrüche
  • gerissene Armaturenkörper wie Mischbatterien, Wasserzähler u.ä.
  • stark durchlässige Wasserabsperrarmaturen bzw. Spülkästen, wenn die Absperrung im Schacht/ I-Zelle durch den Mieter nicht möglich ist
  • Prinzipiell kann die Wohnungsversorgung am Kalt- oder Warmwasserzähler abgestellt werden und somit hat jeder Mieter die Möglichkeit, sich z.B. am Wochenende damit zu behelfen.
  • Fallrohrverstopfung oder Rückstau aus der Grundleitung
    Nicht gemeint sind damit Verstopfungen in der Leitung zwischen Spüle, Waschtisch und Badewanne zum Fallstrang. Um einer Verstopfung an diesen Stellen vorzubeugen, sollten wenigstens einmal im Jahr die Geruchsverschlüsse (Traps) vom Mieter gereinigt werden.

ERDGASANLAGEN UND GASGERÄTE
  • Gasgeruch
    Bis zum Eintreffen des Monteurs ist der Haupthahn am Gaszähler zu schließen und die Wohnung über die Fenster zu lüften. Auf keinen Fall Lichtschalter betätigen oder andere elektrische Geräte ein- oder ausschalten. Rauchen oder offenes Feuer verbietet sich in dieser Situation von selbst.
ELEKTRO
  • bei außergewöhnlicher Erwärmung von Elektroleitungen, Verteilungen und Feststellung von Schmorstellen
  • Ausfall aller Steckdosenringe (als Kulanzleistung, da eigentlich keine Havarie)
    Vorab sind die Sicherungen auf Unbeschädigtheit bzw. auf Schalterstellung zu prüfen. Der Ausfall der Beleuchtung wird nicht als Havariefall gewertet. Solche Störungen sind als Mängelanzeige beim Mieterbetreuer anzumelden, da ein Behelf über Standleuchten zumutbar ist. Die kurzfristige Bearbeitung über den Mieterbetreuer wird zugesichert.
  • Ausfall von Gegensprech- und Klingelanlage im gesamten Aufgang
  • Beleuchtungsausfall in Treppenhäusern ohne Fenster sowie Verteilergängen in Hochhäusern
Heizung
  • Rohrbrüche, gerissene Armaturenkörper oder Heizkörper
  • defekter (stark durchlässiger) Schnellentlüfter
  • Ausfall der gesamten Heizung eines Gebäudes
AUFZUG
  • Notruf/ Notbefreiungen
SCHLOSSER
  • Notöffnungen an Haus- und Wohnungseingangstüren
    Eine Notöffnung der Wohnungstür auf Grund eines defekten Schließzylinders, eines abgebrochenen Schlüssels oder weil die Tür zugefallen ist, geht immer zu Lasten des Mieters. Der Einsatz ist beim Monteur sofort zu bezahlen. Wir übernehmen in diesen Fällen nur die Vermittlung zu unserer Servicefirma. Dem Mieter steht es frei, andere Firmen damit zu beauftragen.
Was passiert bei Missbrauch oder Fehlmeldungen?

Es wird immer wieder festgestellt, dass sich Mieter mit normalen Kleinreparaturen beim Havariedienst melden. Da werden tropfende Mischbatterien, etwas durchlässige WC-Spülungen oder ähnliche Kleinstörungen als sofort zu behebendes Problem geschildert. Auffällig sind im Herbst immer wieder Meldungen zur Beheizung. Oftmals wird behauptet, dass ein Zimmer oder die Wohnung sehr kalt ist und sofort Abhilfe geschaffen werden muss. Nachfragen zur aktuellen Raumtemperatur können meist nicht genau beantwortet werden, so dass der Monteur in vielen Fällen vor Ort einen Meldungsmissbrauch feststellt.

Missbrauch oder Fehlmeldungen können von uns nicht als Kavaliersdelikt gesehen werden.

Wenn vor Ort festgestellt wird, dass der Havariedienst ungerechtfertigt angefordert wurde, dann erfolgt zwangsläufig eine Rechnungslegung an den betreffenden Mieter.